Dienstnehmer
19. März 2023

Unpfändbares Existenz­minimum

Das ist jener Betrag, der dem Arbeitnehmer trotz Pfändung als unpfändbarer Bezug verbleibt. Folgende Freibeträge sind bei einer Lohnpfändung 2023 unpfändbar:

  • Allgemeiner Grundfreibetrag: 1.110 € / Monat (bei 14 Bezügen pa)
  • Erhöhter allgemeiner Grundbetrag: 1.295 € / Monat (bei 12 Bezügen pa)
  • Zusätzlich Unterhaltsgrundbetrag: 222 € / Monat (höchstens für fünf Personen, daher 1.110 € / Monat)
  • Alles über 4.440 € / Monat darf gepfändet werden. 

Tipp: Existenzminimum-Rechner

www.schuldnerberatung-wien.at
> hilfreiche Rechner

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