Recht
13. März 2024

De-minimis Grenze auf 300.000 € angehoben

Die Grenze für De-minimis-Beihilfen wurde ab 1.1.2024 auf 300.000 € angehoben. Diese Grenze ist wichtig für Beihilfen, die ein EU-Mitgliedsstaat einem Unternehmen gewähren kann, ohne dass es einer zusätzlichen Genehmigung aus Brüssel bedarf, da die Beihilfen als geringfügig gelten.

Zusammengerechnet werden gewährte De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre, deren Förderprogramm als De-minimis-Beihilfe gekennzeichnet ist.

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